§ 39 LTG - Beschlussfähigkeit
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Landtag des Saarlandes Gesetz Nr. 970
- Redaktionelle Abkürzung
- LTG,SL
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 1100-1
Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist.