§ 29 BeschussV - Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition
Bibliographie
- Titel
- Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV)
- Amtliche Abkürzung
- BeschussV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7144-2-1
Die Zulassungsprüfung nach § 11 des Gesetzes umfasst die Prüfung
- 1.der vorgesehenen Bezeichnung der Munition,
- 2.der vorgeschriebenen Kennzeichnung auf der kleinsten Verpackungseinheit,
- 3.der vorgeschriebenen Kennzeichnung auf jeder Patrone oder Kartusche,
- 4.der Maßhaltigkeit,
- 5.des Gasdruckes oder an dessen Stelle im Falle fehlender Vorgabe oder erheblicher messtechnischer Schwierigkeiten der entsprechenden Vergleichswerte,
- 6.des Aufbaus der Patronen, der Geschwindigkeit und des Impulses der Schrote bei Stahlschrotpatronen,
- 7.der Funktionssicherheit.