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BeschussV - Beschussverordnung
§§ 11 - 17, Abschnitt 3 - Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§§ 11 - 17, Abschnitt 3 - Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 11 BeschussV, Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§ 12 BeschussV, Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
§ 13 BeschussV, Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
§ 14 BeschussV, Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
§ 15 BeschussV, Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
§ 16 BeschussV, Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
§ 17 BeschussV, Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten