Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Bund
BeschussV - Beschussverordnung
BeschussV - Beschussverordnung
BeschussV - Beschussverordnung
§§ 1 - 6, Abschnitt 1 - Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern
§§ 7 - 10, Abschnitt 2 - Verfahren der Beschussprüfung
§§ 11 - 17, Abschnitt 3 - Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§§ 18 - 21, Abschnitt 4 - Verfahren bei der Bauartzulassung
§§ 21a - 21c, Abschnitt 4a - Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
§§ 22 - 25, Abschnitt 5 - Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung
§§ 26 - 27, Abschnitt 6 - Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition
§§ 28 - 37, Abschnitt 7 - Zulassung von Munition
§§ 38 - 40, Abschnitt 8 - Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition
§ 41, Abschnitt 9 - Beschussrat
§§ 42 - 43, Abschnitt 10 - Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
Anlage 1 BeschussV, Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
Anlage 2 BeschussV, Beschusszeichen, Prüfzeichen
Anlage 3 BeschussV, Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
Anlage 4 BeschussV, Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
Anlage 5 BeschussV, Grenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
Anlage 6 BeschussV, Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse