§ 38 EigAnVO - Vermögensübergang bei Auflösung der Anstalt
Bibliographie
- Titel
- Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
- Amtliche Abkürzung
- EigAnVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2020-1-10
Das Vermögen einer aufgelösten Anstalt geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gemeinde über.