§ 31 EigAnVO - Wirtschaftsjahr
Bibliographie
- Titel
- Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
- Amtliche Abkürzung
- EigAnVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2020-1-10
Wirtschaftsjahr der Anstalt ist das Kalenderjahr. Wenn die Art der Anstalt es erfordert, kann in der Anstaltssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmt werden.