Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) (1)

Bibliographie

Titel
Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) 
Amtliche Abkürzung
BayFiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
793-1-L

793-1-L

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2008 (GVBl S. 840, 2009 S. 6)

Zuletzt geändert durch Artikel 17a Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 695)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Teil 1
Allgemeines
Inhalt des Fischereirechts1
Geschlossene Gewässer2
Teil 2
Fischereiberechtigung
Fischereirecht des Gewässereigentümers3
Abzweigungen fließender Gewässer4
Veränderungen der Gewässer5
Wasserspeicher6
Überflutungen7
Selbstständige Fischereirechte8
Beschränkte Fischereirechte9
Abmarkung10
Eintragung von Fischereirechten11
Teil 3
Ausübung der Fischereirechte
Kapitel 1
Räumliche Einschränkung
Selbstständiger Fischereibetrieb.12
Gemeinschaftlicher Fischereibetrieb13
Überlassung der Fischereiausübung14
Keine Anwendung auf geschlossene Gewässer15
Kapitel 2
Koppelfischerei
Begriff16
Keine Begründung neuer Rechte17
Vorkaufsrecht18
Ausübung19
Fischereiordnung20
Keine Anwendung auf geschlossene Gewässer21
Kapitel 3
Pachtverträge, Erlaubnisscheine
Allgemeines22
Erlöschen23
Schriftform und Hinterlegung24
Unterpacht25
Erlaubnisscheine26
Freistaat Bayern als Fischereiberechtigter27
Kapitel 4
Öffentliche Fischereigenossenschaften
Allgemeines28
Zwangsgenossenschaft29
Gesetzliche Vertreter30
Juristische Person31
Satzung32
Beschluss über die Satzung33
Genehmigung der Satzung34
Vorstand35
Haftung des Vorstands36
Genossenschaftsversammlung37
Austritt38
Auflösung39
Liquidation40
Stellung der Liquidatoren41
Beendigung der Liquidation42
Staatliche Aufsicht43
Beitritt von Pächtern44
Fischereigenossenschaft der Pächter45
Kapitel 5
Fischereischein und Fischerprüfung
Fischereischeinpflicht46
Gültigkeitsdauer; Jugendfischereischein47
Fischerprüfung48
Zuständigkeit; Versagung, Rücknahme und Widerruf49
Fischereiabgabe; Verordnungsermächtigung50
Kapitel 6
Kennzeichnungspflicht und Betreten der Ufer
Kennzeichnungspflicht51
Abschnitt 7
Betreten der Ufer52
Teil 4
Schutz, Pflege und Entwicklung der Fischerei
Abschnitt 1
Fischereiverordnung; Verordnungsermächtigung53
Freier Zug der Fische54
Durchgängigkeit; Fischwege55
Nutzung von Wasserkraft56
Sonstige Nutzung und Ableitung eines Fischwassers57
Schlämmen und Beseitigung von Wasserpflanzen58
Abschnitt 2
Schonbezirke; Verordnungsermächtigung59
Teil 5
Fischereiaufseher
Fischereiaufseher und Verordnungsermächtigung60
Aufgaben und Befugnisse61
Teil 6
Zuständigkeit und Verfahren
Anordnungsbefugnis, Zuständigkeiten und Aufsicht62
Schriftform und Bekanntgabe63
Entschädigungen64
Kosten65
Teil 7
Bußgeldvorschriften
Bußgeldvorschriften66
Teil 8
Schlussbestimmungen
Perlfischereirechte67
Staatsverträge68
Inkrafttreten69

(1) Amtl. Anm.:

Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl EG Nr. L 206 S. 7).