§ 4 ThürVwVfG - Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürVwVfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- Neue FN 2024
§ 61 Abs. 2 Satz 1 VwVfG gilt mit der Maßgabe, dass das Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz entsprechend anzuwenden ist. § 61 Abs. 2 Satz 3 VwVfG gilt in Bezug auf Behörden im Sinne dieses Gesetzes.