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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 4 NHG 2020 - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
Redaktionelle Abkürzung
NHG 2020,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Kiel, 18. März 2020

D a n i e l  G ü n t h e r
Ministerpräsident

M o n i k a  H e i n o l d
Finanzministerin