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  • ab 01.08.2003 (aktuelle Fassung)

Art. 8 BayBGG - Selbsthilfe-Organisationen

Bibliographie

Titel
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
Amtliche Abkürzung
BayBGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
805-9-A

Die Selbsthilfe-Organisationen von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und von deren Angehörigen nehmen für die Sicherung der Teilhabe wichtige Aufgaben im Bereich der Behindertenhilfe wahr.