Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Bayern
...
BayBGG,BY - Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz
Art. 18 - 20, Abschnitt 4 - Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat
Art. 18 - 20, Abschnitt 4 - Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat
Art. 18 BayBGG, Der oder die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Art. 19 BayBGG, Beauftragte auf kommunalen Ebenen für die Belange von Menschen mit Behinderung
Art. 20 BayBGG, Landesbehindertenrat, Verordnungsermächtigung