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§ 2 EGGenTDurchfG - Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
Amtliche Abkürzung
EGGenTDurchfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2121-62

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist Anlaufstelle im Sinne des Artikels 19 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt und des Artikels 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003.