Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
(EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG)
- Amtliche Abkürzung
- EGGenTDurchfG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2121-62
Vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit | 1 |
Aufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft | 2 |
Beteiligung anderer Behörden des Bundes | 3 |
Voraussetzungen für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel | 3a |
Nachweise für die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel | 3b |
Überwachung | 4 |
Mitwirkung von Zollstellen | 5 |
Erlass von Rechtsverordnungen | 5a |
Strafvorschriften | 6 |
Bußgeldvorschriften | 7 |
Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist | Anlage 1 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244).