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§ 6 AufnG - Außer-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern (Aufnahmegesetz - AufnG)
Amtliche Abkürzung
AufnG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
26-a-1

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.