Anlage 5 MessEV - Konformitätserklärung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)
- Amtliche Abkürzung
- MessEV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7141-8-1
(zu § 11 Absatz 2)
- 1.
Nr.: ....... (eindeutige Kennnummer des Messgeräts)
- 2.
Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
- 3.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der nachfolgend genannte Hersteller oder Einführer:
- 4.
Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Messgeräts zwecks Rückverfolgbarkeit, Angabe von Fotografie möglich):
- 5.
Der Hersteller bestätigt, dass der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung das Mess- und Eichgesetz und die darauf gestützten Rechtsverordnungen einhält.
- 6.
Angabe der einschlägigen Regeln, technischen Spezifikationen oder Feststellungen im Sinne des § 46 des Mess- und Eichgesetzes, die zugrunde gelegt wurden:
- 7.
Angabe sonstiger technischer Regeln oder Spezifikationen, die zugrunde gelegt wurden:
- 8.
Soweit beteiligt: Angabe der Konformitätsbewertungsstelle (Name, Kennnummer) und Angabe ihrer Mitwirkung und der von ihr ausgestellten Bescheinigungen.
- 9.
Zusatzangaben:
Unterzeichnet für und im Namen von ...................
(Ort, Datum der Ausstellung)
(Name, Funktion, Unterschrift)