Anlage 1.3.3.3 GKG - Abschnitt 3
Revision
Bibliographie
- Titel
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Amtliche Abkürzung
- GKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 360-7
3330 | Revisionsverfahren mit Urteil oder Beschluss nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO | 360,00 EUR |
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3331 | Erledigung der Revision ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO | 240,00 EUR |
Die Gebühr entfällt bei Rücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist. |