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  • ab 01.07.2016 (aktuelle Fassung)

Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2016 *)

Bibliographie

Titel
Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2016 
Redaktionelle Abkürzung
HessAbgG-Ent2016,HE
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 12. Juli 2016 (GVBl. S. 131)

Aufgrund von § 5 Abs. 3 Satz 4 und § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Satz 6 und § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Satz 4 des Hessischen Abgeordnetengesetzes (HessAbgG) vom 18. Oktober 1989 (GVBl. I S. 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2016 (GVBl. S. 107), wird Folgendes veröffentlicht:

Zu FFN 12-11