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Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen (UZwGBw)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen (UZwGBw)
Redaktionelle Abkürzung
UZwGBw
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
55-6

Vom 12. August 1965 (BGBl. I S. 796)

Geändert durch Artikel 159 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) (1)

Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 201-6

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Berechtigte Personen1
Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche2
Straftaten gegen die Bundeswehr3
2. Abschnitt
Anhalten, Personenüberprüfung, vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
Anhalten und Personenüberprüfung4
Weitere Personenüberprüfung5
Vorläufige Festnahme6
Durchsuchung und Beschlagnahme bei Personenüberprüfung7
Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen8
Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges9
3. Abschnitt
Anwendung des unmittelbaren Zwanges
Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges10
Androhung der Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges11
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit12
Hilfeleistung für Verletzte13
Fesselung von Personen14
Schußwaffengebrauch gegen Personen15
Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch16
Androhung des Schußwaffengebrauchs17
Explosivmittel18
4. Abschnitt
Schlußvorschriften
Einschränkung von Grundrechten19
Entschädigung bei Sperrung sonstiger Örtlichkeiten20
In-Kraft-Treten21

(1) Red. Anm.:

Zur Gültigkeit im Land Berlin s. Artikel 325 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469)