§ 21 UZwGBw - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw)
- Redaktionelle Abkürzung
- UZwGBw
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 55-6
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 12. August 1965
Der Bundespräsident
Lübke
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
Lücke
Der Bundesminister der Verteidigung
von Hassel
Der Bundesminister des Innern
Hermann Höcherl
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Weber