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§ 13 DruckluftV - Ermächtigte Ärzte

Bibliographie

Titel
Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung)
Redaktionelle Abkürzung
DruckluftV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7108-33

Ärzte, die nach dieser Verordnung tätig werden, müssen die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen und von der zuständigen Behörde ermächtigt sein.