§ 61a LWaldG - Holzvermarktungsgemeinschaft
Bibliographie
- Titel
- Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG)
- Amtliche Abkürzung
- LWaldG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 790
Eine Holzvermarktungsgemeinschaft ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldbesitzenden oder deren Zusammenschlüssen zu dem ausschließlichen Zweck, die Vermarktung der forstwirtschaftlichen Erzeugnisse der Mitglieder wesentlich und nachhaltig zu verbessern.