§ 3 BABauRaumG - Fachaufsicht
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- BABauRaumG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 200-5
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung untersteht der Fachaufsicht durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bei der Erledigung von Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach § 2 Abs. 5 untersteht das Bundesamt den fachlichen Weisungen der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde, soweit diese nicht baufachlicher Art sind.