Gesetz über die juristische Ausbildung
(Juristenausbildungsgesetz - JAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG)
Amtliche Abkürzung
JAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
1228

Vom 6. Juli 1988 (Amtsbl. S. 865)

In der Fassung vom 12. November 2001 (Amtsbl. S. 2466)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. April 2001 (Amtsbl. S. 934)

Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes Nr. 1467 zur Änderung des Gesetzes über die juristische Ausbildung vom 4. April 2001 (Amtsbl. S. 934) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes über die juristische Ausbildung in der seit dem 9. Juni 2001 geltenden Fassung bekannt gemacht.

Dabei werden die Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen unter Anpassung der grammatikalischen Strukturen in der männlichen und weiblichen Form verwandt.

Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.
    das Gesetz Nr. 1228 vom 6. Juli 1988 (Amtsbl. S. 865)
  2. 2.
    das Gesetz Nr. 1242 vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 609)
  3. 3.
    das Gesetz Nr. 1280 vom 29. Oktober 1991 (Amtsbl. S. 1262)
  4. 4.
    das Gesetz Nr. 1316 vom 9. Juli 1993 (Amtsbl. S. 754)
  5. 5.
    Anlage Nr. 916 zum Gesetz Nr. 1327 vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509)
  6. 6.
    das Gesetz Nr. 1352 vom 21. Juni 1995 (Amtsbl. S. 794)
  7. 7.
    das Gesetz Nr. 1411 vom 8. Juli 1998 (Amtsbl. S. 718)
  8. 8.
    das Gesetz Nr. 1467 vom 4. April 2001 (Amtsbl. S. 934).

Inhaltsübersicht§§
I. Abschnitt
Grundsatz
Die juristische Ausbildung1
II. Abschnitt
Landesprüfungsamt für Juristen
Aufgabe2
Zusammensetzung3
Prüfungsausschüsse4
III. Abschnitt
Studium und erste juristische Staatsprüfung
Ordnungsgemäßes Studium5
(aufgehoben)6
Praktische Studienzeiten7
Prüfungsfächer8
Voraussetzungen der Zulassung, Rücktritt9
Aufbau der Prüfung10
Gegenstand und Bewertung der Aufsichtsarbeiten11
Ergebnis der schriftlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung12
Gegenstand und Bewertung der mündlichen Prüfung13
Prüfungsergebnis14
Versäumnis15
Verhinderung16
Mängel der schriftlichen oder der mündlichen Prüfung17
Verstöße gegen die Ordnung und Täuschungsversuche18
Widerspruchsverfahren18a
Erstmalige Ablegung der Prüfung nach einem Studium von höchstens Acht Semestern19
Wiederholung der Prüfung, Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung20
IV. Abschnitt
Vorbereitungsdienst
Zulassung zum Vorbereitungsdienst und Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis21
Unterhaltsbeihilfe und rechtliche Stellung der Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare22
Zweck des Vorbereitungsdienstes23
Dauer und Einteilung des Vorbereitungsdienstes24
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst25
V. Abschnitt
Zweite juristische Staatsprüfung
Aufbau der Prüfung26
Gegenstand der schriftlichen Prüfung27
Bewertung der Aufsichtsarbeiten, Ergebnis der schriftlichen Prüfung, Ausschluss von der mündlichen Prüfung28
Gegenstand und Bewertung der mündlichen Prüfung29
Prüfungsergebnis30
Versäumnis, Verhinderung Mängel der schriftlichen oder mündlichen Prüfung31
Verstöße gegen die Ordnung und Täuschungsversuche32
Widerspruchsverfahren32a
Wiederholung der Prüfung, Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung33
Prüfungsgebühr33a
Zweite Wiederholung der Prüfung34
Wirkungen der Prüfung35
VI. Abschnitt
Schlussvorschriften
Ermächtigungen36
In-Kraft-Treten, Aufhebungsvorschriften und Übergangsregelung37