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JAG,SL - Juristenausbildungsgesetz
§§ 21 - 25, IV. Abschnitt - Vorbereitungsdienst
§§ 21 - 25, IV. Abschnitt - Vorbereitungsdienst
§ 21 JAG, Zulassung zum Vorbereitungsdienst und Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
§ 22 JAG, Unterhaltsbeihilfe und rechtliche Stellung der Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare
§ 23 JAG, Zweck des Vorbereitungsdienstes
§ 24 JAG, Dauer und Einteilung des Vorbereitungsdienstes
§ 24a JAG, Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit
§ 25 JAG, Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst