Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsprüfungsgesetz - SächsSÜG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsprüfungsgesetz - SächsSÜG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsSÜG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22-7
Vom 19. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 44) 1)
Zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 556)
Der Sächsische Landtag hat am 16. Januar 2004 das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Allgemeine Vorschriften | |
Zweck und Anwendungsbereich | 1 |
Betroffener Personenkreis | 2 |
Zuständigkeit | 3 |
Verschlusssachen | 4 |
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 5 |
Rechte der betroffenen Person; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person | 6 |
Abschnitt 2 | |
Überprüfungsarten | |
Arten der Sicherheitsüberprüfung | 7 |
Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) | 8 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) | 9 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) | 10 |
Abschnitt 3 | |
Datenerhebung und Verfahren | |
Befugnis zur Datenerhebung | 11 |
Maßnahmen der zuständigen Stelle und der mitwirkenden Behörde | 12 |
Sicherheitserklärung | 13 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 14 |
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit | 15 |
Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle | 16 |
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 17 |
Aktualisierung der Sicherheitserklärung, Wiederholungsüberprüfung | 18 |
Abschnitt 4 | |
Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung | |
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte | 19 |
Aufbewahren und Vernichten der Unterlagen | 20 |
Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien | 21 |
Übermittlung und Zweckbindung | 22 |
Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten | 23 |
Auskunft | 24 |
Abschnitt 5 | |
Sicherheitsüberprüfungen im nicht-öffentlichen Bereich | |
Anwendungsbereich | 25 |
Zuständigkeit | 26 |
Sicherheitserklärung | 27 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung; Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse | 28 |
Aktualisierung der Sicherheitserklärung | 29 |
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse | 30 |
Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle | 31 |
Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien | 32 |
Abschnitt 6 | |
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften | |
Reisebeschränkungen | 33 |
Rechtsverordnung | 34 |
Allgemeine Verwaltungsvorschriften | 35 |
Geltung des Sächsischen Datenschutzgesetzes | 36 |
Einschränkung von Grundrechten | 37 |
Sicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter | 38 |
Artikel 1 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes vom 19. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 44)