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Sachsen
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SächsSÜG,SN - Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
§§ 11 - 18, Abschnitt 3 - Datenerhebung und Verfahren
§§ 11 - 18, Abschnitt 3 - Datenerhebung und Verfahren
§ 11 SächsSÜG, Befugnis zur Datenerhebung
§ 12 SächsSÜG, Maßnahmen der zuständigen Stelle und der mitwirkenden Behörde
§ 13 SächsSÜG, Sicherheitserklärung
§ 14 SächsSÜG, Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 15 SächsSÜG, Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 16 SächsSÜG, Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
§ 17 SächsSÜG, Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 18 SächsSÜG, Aktualisierung der Sicherheitserklärung, Wiederholungsüberprüfung