Vor § 28
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Bundesrates
- Redaktionelle Abkürzung
- GO BR
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 1102-1
Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen.
Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen.