Gesetz über die juristische Ausbildung
(Juristenausbildungsgesetz - JAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG)
Amtliche Abkürzung
JAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
322-67

Vom 19. Januar 1994 (GVBl. I S. 73)

Zuletzt geändert am 19. Dezember 2000 (GVBl. I S. 552)

Präambel

Die Ausbildung der Juristen in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vom 10. September 1971 (BGBl. I S. 1557), das am 15. Juni 1972 in Kraft getreten ist, in wesentlichen Teilen auf eine neue Grundlage gestellt worden. Mit dem vorliegenden Gesetz wird dieser bundesrechtliche Rahmen für Hessen ausgefüllt und inhaltlich konkretisiert.

Ziel der juristischen Ausbildungsreform ist der kritische, aufgeklärt rational handelnde Jurist, der sich seiner Verpflichtung als Wahrer des freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaats bewusst ist und der in der Lage ist, die Aufgaben der Rechtsfortbildung zu erkennen. In Übereinstimmung damit sind die Inhalte und Ziele der Ausbildung im Folgenden, insbesondere in den Paragrafen 6 und 23, beschrieben und festgelegt.

Nicht amtliche Inhaltsübersicht§§
Präambel
Erster Teil
Zuständigkeiten und Organisation1-5
Zweiter Teil
Die erste juristische Staatsprüfung6-22a
Dritter Teil
Der juristische Vorbereitungsdienst23-40
Erster Abschnitt
Allgemeines23-26
Zweiter Abschnitt
Die Ausbildung bei den Ausbildungsstellen27-32
Dritter Abschnitt
Die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften33, 34
Vierter Abschnitt
Mitwirkungsrechte der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare35-40
Vierter Teil
Die zweite juristische Staatsprüfung41-49
Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften50-54