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  • ab 01.01.2012 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2012 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012 - HG 2012)
Amtliche Abkürzung
HG 2012
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-4r

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2012 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10.191.563.700 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 1.539.178.400 Euro.