Anlage 2 HessVwVKostO - Pfändungsgebühren für Pfändungen nach § 2 Abs. 1

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung - HessVwVKostO)
Amtliche Abkürzung
HessVwVKostO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-13

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 3)

Bis zu 500 Euro einschließlich20 Euro 
bis zu1.000 Euroeinschließlich24 Euro 
bis zu 1.500 Euroeinschließlich30 Euro 
bis zu2.000 Euroeinschließlich34 Euro 
bis zu2.500 Euroeinschließlich39 Euro 
bis zu3.000 Euroeinschließlich44 Euro 
bis zu3.500 Euroeinschließlich48 Euro 
bis zu4.000 Euroeinschließlich52 Euro 
bis zu4.500 Euroeinschließlich58 Euro 
bis zu5.000 Euroeinschließlich62 Euro 
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 1.000 Euro10 Euro.