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§ 19 HFAG - Hauptansatz

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Hessisches Finanzausgleichsgesetz - HFAG)
Amtliche Abkürzung
HFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
41-43

Der Hauptansatz einer kreisangehörigen Gemeinde ist das Produkt aus ihrer Einwohnerzahl und dem folgenden Prozentsatz:

  1. 1.

    für die Untergruppe der Grundzentren mit einer Einwohnerzahl von weniger als 7 500: 100 Prozent,

  2. 2.

    für die Untergruppe der Grundzentren mit einer Einwohnerzahl ab 7 500, die keine Sonderstatus-Städte sind: 109 Prozent,

  3. 3.

    für die Untergruppe der Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, die keine Sonderstatus-Städte sind: 130 Prozent,

  4. 4.

    für die Untergruppe der Sonderstatus-Städte: 158 Prozent.