Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
(Hessisches Finanzausgleichsgesetz - HFAG)

Bibliographie

Titel
Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Hessisches Finanzausgleichsgesetz - HFAG)
Amtliche Abkürzung
HFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
41-43

Vom 23. Juli 2015 (GVBl. S. 298(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2022 (GVBl. S. 750)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(2)§§
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften1 bis 4
ZWEITER TEIL
Finanzausgleichsmasse5 bis 13
DRITTER TEIL
Allgemeine Finanzzuweisungen14 bis 35
Erster Abschnitt
Allgemeines14 bis 16
Zweiter Abschnitt
Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden17 bis 22
Dritter Abschnitt
Schlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte23 bis 28
Vierter Abschnitt
Schlüsselzuweisungen an die Landkreise29 bis 34
Fünfter Abschnitt
Finanzzuweisung an den Landeswohlfahrtsverband Hessen35
VIERTER TEIL
Besondere Finanzzuweisungen36 bis 44b
FÜNFTER TEIL
Auszahlungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen45 bis 49
SECHSTER TEIL
Umlagen, Umlagegrundlagen50 bis 55
SIEBTER TEIL
Sonstige Vorschriften56 bis 62
ACHTER TEIL
Übergangsvorschriften63 bis 70
NEUNTER TEIL
Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie auf den Finanzausgleich in den Jahren 2020 bis 202470a bis 70c
ZEHNTER TEIL
Schlussvorschriften71 bis 75

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vom 23. Juli 2015 (GVBl. S. 298)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.