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§ 3 AO-SF - Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF)
Amtliche Abkürzung
AO-SF
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223

Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können begründen

  1. 1.

    Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit),

  2. 2.

    Geistige Behinderung,

  3. 3.

    Körperbehinderung,

  4. 4.

    Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit),

  5. 5.

    Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung),

  6. 6.

    Autismus-Spektrum-Störungen.