§ 3 AO-SF - Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF)
- Amtliche Abkürzung
- AO-SF
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können begründen
- 1.
Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit),
- 2.
Geistige Behinderung,
- 3.
Körperbehinderung,
- 4.
Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit),
- 5.
Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung),
- 6.
Autismus-Spektrum-Störungen.