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Nordrhein-Westfalen
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AO-SF,NW - Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung
§§ 1 - 42, Erster Teil - Sonderpädagogische Förderung
§§ 10 - 20, 2. Abschnitt - Entscheidung über Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Förderschwerpunkte und Förderort
§§ 10 - 20, 2. Abschnitt - Entscheidung über Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Förderschwerpunkte und Förderort
§ 10 AO-SF, Allgemeines
§ 11 AO-SF, Eröffnung des Verfahrens auf Antrag der Eltern
§ 12 AO-SF, Eröffnung des Verfahrens auf Antrag der Schule
§ 13 AO-SF, Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
§ 14 AO-SF, Entscheidung über Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Förderschwerpunkte
§ 15 AO-SF, Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung
§ 16 AO-SF, Wahl des Förderorts, Anmeldung an der Schule
§ 17 AO-SF, Jährliche Überprüfung, Wechsel des Förderorts oder des Bildungsgangs
§ 18 AO-SF, Beendigung der sonderpädagogischen Förderung, Wechsel des Förderschwerpunkts
§ 19 AO-SF, Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II
§ 20 AO-SF, Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Migrationshintergrund