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§ 44 HWG - Erhebung des Erschließungsbeitrages

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Amtliche Abkürzung
HWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2136-1

Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach den §§ 127 bis 135 des BauGB und den folgenden Bestimmungen.