Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG)

Bibliographie

Titel
Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG)
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

Vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Oktober 2013 (GVBl. S. 349) (1)

Inhaltsübersicht(2)§§
Teil 1
Grundlagen
Grundsätze für Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen der kommunalen Gebietskörperschaften1
Zuweisungen des Landes2
Umlagen des Landes3
Kommunale Umlagen4
Teil 2
Finanzzuweisungen innerhalb des Steuerverbundes
Abschnitt 1
Finanzausgleichsmasse, Verbundsatz
Ermittlung der Finanzausgleichsmasse5
Stabilisierungsfonds5a
Aufteilung der Finanzausgleichsmasse6
Abschnitt 2
Allgemeine Finanzzuweisungen
Aufteilung der allgemeinen Finanzzuweisungen7
Schlüsselzuweisungen A8
Schlüsselzuweisungen B9
Investitionsschlüsselzuweisungen10
Bedarfsmesszahl11
Finanzkraftmesszahl12
Steuerkraftmesszahl13
Allgemeine Straßenzuweisungen14
Zuweisungen zum Ausgleich von Beförderungskosten15
Erstattung der Verwaltungskosten der Ausgleichsämter16
Ausgleichsstock17
Zuweisungen zur Förderung freiwilliger Maßnahmen zur Optimierung der kommunalen Strukturen17a
Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz17b
Abschnitt 3
Zweckgebundene Finanzzuweisungen
Aufteilung der zweckgebundenen Finanzzuweisungen18
Teil 3
Zuweisungen außerhalb des Steuerverbundes
Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer19
Zuweisungen zu den Kosten der Kriegsfolgenhilfe20
Ausgleich der Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs und der Änderung nach Artikel 13 des Steuervereinfachungsgesetzes 201121
Sonstige Zuweisungen22
Teil 4
Umlagen
Berechnung der Finanzausgleichsumlage23
Berechnung der Umlage zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit"24
Kreisumlage25
Verbandsgemeindeumlage26
Bezirksverbandsumlage27
Ausschluss von Umlagenerhöhungen28
Teil 5
Gemeinsame Bestimmungen
Einwohnerzahl, Gebietsstand29
Festsetzung und Berichtigung der Zuweisungen30
Abrundung, Zahlungen und Aufrechnung31
Auskunftspflicht32
Verjährung33
Teil 6
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Härteausgleich34
Übergangsregelung für den Ausgleich wegen des Wegfalls der Zuständigkeit der Landkreise für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten34a
Übergangsregelung für den Ausgleich wegen der Verlagerung tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Zuständigkeiten auf neun Landkreise gemäß den Artikeln 29, 36, 37 und 38 des Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform34b
Übergangsregelung für den Ausgleich wegen der Verlagerung von Zuständigkeiten auf fünf Landkreise gemäß der Anlage 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts34c
Übergangsregelung wegen des Systemwechsels beim Soziallastenausgleich34d
Übergangsregelung für die Berechnung der Abschlagszahlungen gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 im Jahr 201434e
Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften an den Mehreinnahmen des Landes für die Jahre 2011 bis 2013 aufgrund der Ergebnisse des Zensus 201134f
Gewährung des Schulansatzes bei Regionalen Schulen und Realschulen35
Verwaltungsvorschriften36
Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften37
In-Kraft-Treten38

Nach Artikel 2 des Landesgesetzes zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs vom 8. Oktober 2013 (GVBl. S. 349) gilt:

"Die Auswirkungen der Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes gemäß Artikel 1 werden nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten überprüft. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage eines von der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2017 zu erstellenden Berichts."

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.