§ 54 SHBesG - Zulage für Beamtinnen und Beamte der Justizverwaltung mit herausgehobener Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)
- Amtliche Abkürzung
- SHBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2032-20
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 mit dem ersten Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz erhalten in der Besoldungsgruppe A 6 für die Dauer der Ausübung herausgehobener Tätigkeiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Stellenzulage nach Anlage 8.