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  • ab 26.10.2021 (aktuelle Fassung)

Anhang GO LT - Aufteilung von Redezeiten

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung
GO LT,MV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
1101-0-7

1. Aktuelle Stunde (§ 66 GO LT)

- Aufteilung der Redezeiten auf die Fraktionen

insgesamtSPDAfDCDUDIE LINKEBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENFDP
67 Minuten171010101010

- Redezeiten der Landesregierung: soll zehn Minuten nicht überschreiten

*) Überschreitet die Landesregierung die vorgegebene maximale Redezeit von zehn Minuten, wird auf Antrag einer Fraktion der über die vorgegebene Zeit hinausgehende Zeitraum den Fraktionen zu gleichen Teilen zur Verfügung gestellt.

2. Redezeiten (§ 84)

2.1 Aussprachen zu Verhandlungsgegenständen (§ 84 Absatz 1)

Einbringung/Berichterstattung/Begründung:10 Minuten
Grundredezeit je Verhandlungsgegenstand je Fraktion:5 Minuten

zuzüglich weiterer 30 Sekunden Redezeit je Mitglied des Landtages.

insgesamtSPDAfDCDUDIE LINKEBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENFDP
71 Minuten2212111088

2.2 Aussprache zum Haushaltsgesetz/Haushaltsplan (1. Lesung) (§ 84 Absatz 3)

Einbringung durch die Landesregierung:30 Minuten
Aussprache: Grundredezeit je Fraktion:30 Minuten
insgesamtSPDAfDCDUDIE LINKEBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENFDP
221 Minuten473736353333

23 Regierungserklärung (§ 84 Absatz 4)

Redezeit der Landesregierung:30 Minuten
Grundredezeit je Fraktion:30 Minuten
insgesamtSPDAfDCDUDIE LINKEBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENFDP
221 Minuten473736353333

3. Kurzintervention

Kurzinterventionen und Erwiderungen dürfen die Dauer von jeweils zwei Minuten nicht überschreiten.

Die Präsidentin oder der Präsident kann im Falle von zwei nacheinander erfolgten Kurzinterventionen die Redezeit für die Erwiderung entsprechend verlängern.

4. Bemerkungen zur Geschäftsordnung (§ 87)

bis zu zwei Minuten