Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
(Geflügelpest-Verordnung)  (1)

Bibliographie

Titel
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) 
Redaktionelle Abkürzung
GflPestV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7831-1-54-3

Vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348)

Geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. April 2008 (BGBl. I S. 764)

Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 Buchstabe a bis d, des § 17b Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 Buchstabe a bis f, des § 73a Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 und 3 bis 5, des § 78a Abs. 2 sowie des § 79 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 4b, 11, 14, 17 und 20 und Abs. 2, des § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 18, 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 bis 3, § 21 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4, § 22 Abs. 1 bis 3, §§ 23, 24 Abs. 1 bis 4 und den §§ 26 bis 30, auch in Verbindung mit § 62, des § 79 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 78 Nr. 1 Buchstabe a, b und d, jeweils auch in Verbindung mit § 79b des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260), von denen § 19 Abs. 2 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Begriffsbestimmungen1
Abschnitt 2
Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
Anzeige, Register und Aufzeichnungen2
Fütterung und Tränkung3
Früherkennung4
Schutzkleidung5
Weitere allgemeine Schutzmaßregeln6
Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte7
Schutzimpfungen und Heilversuche8
Durchführung der Schutzimpfung9
Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung10
Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel11
Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln12
Unterabschnitt 2
Aufstallung
Aufstallung13
Weitere Untersuchungen14
Unterabschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
Teil 1
Vor amtlicher Feststellung
Verdachtsbestand15
Anordnung für weitere Bestände16
Überwachungszone17
Teil 2
Nach amtlicher Feststellung
Öffentliche Bekanntmachung18
Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand19
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen20
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk21
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel22
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier23
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild24
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte25
Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen26
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet27
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung28
Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung29
Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone30
Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung31
Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung32
Risikobewertung33
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat34
Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand35
Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission36
Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets37
Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet38
Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets39
Untersuchungen im Falle der Notimpfung40
Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln41
Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge42
Unterabschnitt 4
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
Schutzmaßregeln43
Unterabschnitt 5
Aufhebung, Wiederbelegung
Aufhebung der Schutzmaßregeln44
Wiederbelegung45
Unterabschnitt 6
Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
Schutzmaßregeln für den Bestand46
Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen47
Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet48
Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung49
Schutzmaßregeln für weitere Bestände50
Notimpfung51
Aufhebung der Schutzmaßregeln52
Wiederbelegung53
Abschnitt 3
Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
Früherkennung54
Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln
Teil 1
Vor amtlicher Feststellung
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest55
Teil 2
Nach amtlicher Feststellung
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet56
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier57
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch58
Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte59
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung60
Risikobewertung61
Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat62
Aufhebung der Schutzmaßregeln63
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten64
Weitergehende Maßnahmen65
Übergangsvorschriften66
Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften67
Inkrafttreten68
Anlagen
Liste der gehaltenen Vögel seltener RassenAnlage 1
(zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)Anlage 2

(1) Amtl. Anm.:

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/94/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EWG (ABl. EU 2006 Nr. L 10 S. 16).

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.