§ 2 BWG - Gewässereinteilung
Bibliographie
- Titel
- Berliner Wassergesetz (BWG)
- Amtliche Abkürzung
- BWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 753-1
Die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des wild abfließenden Wassers werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in
- 1.
Gewässer erster Ordnung: die in der Anlage 1 aufgeführten Gewässer,
- 2.
Gewässer zweiter Ordnung: alle anderen Gewässer.