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§ 2 BWG - Gewässereinteilung

Bibliographie

Titel
Berliner Wassergesetz (BWG)
Amtliche Abkürzung
BWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
753-1

Die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des wild abfließenden Wassers werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in

  1. 1.
    Gewässer erster Ordnung: die in der Anlage 1 aufgeführten Gewässer,
  2. 2.
    Gewässer zweiter Ordnung: alle anderen Gewässer.