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§ 4 ThürUVPG - Zentrales Internetportal des Landes

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Thüringer UVP-Gesetz - ThürUVPG)
Amtliche Abkürzung
ThürUVPG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
54-1

Das Land richtet ein zentrales Internetportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen ein. Für den Aufbau und Betrieb des zentralen Internetportals nach Satz 1 ist das für das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständige Ministerium zuständig.