Versionsverlauf


  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

§ 12 SächsNRG - Bestimmung des Abstandes

Bibliographie

Titel
Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG)
Amtliche Abkürzung
SächsNRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
33-2/2

Ein Abstand nach diesem Abschnitt ist die kürzeste waagerechte Entfernung zwischen der Grenze und der Mitte des Baumstammes, des Strauches, der Hecke oder des Rebstockes an der Stelle, an der die Pflanze aus dem Boden austritt.