§ 13 GKG-LSA - Anpassung bestehender Verwaltungsgemeinschaften

Bibliographie

Titel
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA)
Amtliche Abkürzung
GKG-LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.7

Die Gemeinschaftsvereinbarungen bestehender Verwaltungsgemeinschaften sind von den Mitgliedsgemeinden bis zum Ende der laufenden Wahlperiode der Gemeindevertretungen und Kreistage den Vorschriften dieses Gesetzes anzupassen. § 4 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.