§ 13 GKG-LSA - Anpassung bestehender Verwaltungsgemeinschaften
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA)
- Amtliche Abkürzung
- GKG-LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.7
Die Gemeinschaftsvereinbarungen bestehender Verwaltungsgemeinschaften sind von den Mitgliedsgemeinden bis zum Ende der laufenden Wahlperiode der Gemeindevertretungen und Kreistage den Vorschriften dieses Gesetzes anzupassen. § 4 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.