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  • ab 24.12.2003 (aktuelle Fassung)

§ 34 LSÜG - Ordnungswidrigkeiten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Schleswig-Holstein (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz - LSÜG)
Amtliche Abkürzung
LSÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
12-3

Die Vorschriften des § 44 des Landesdatenschutzgesetzes finden entsprechende Anwendung für den öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich.