Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)

Bibliographie

Titel
Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)
Amtliche Abkürzung
AGO
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
200-21-I

Vom 12. Dezember 2000 (GVBl S. 873, 2001 S. 28; BayRS 200-21-I)

Zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19. März 2024 (GVBl. S. 56)

Auf Grund des Art. 43 Abs. 1 der Verfassung erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Allgemeine Geschäftsordnung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Geltungsbereich1
Allgemeine Gestaltungsziele2
Vollzug3
Zweiter Teil
Bürgerorientierte Verwaltung
Grundsätze4
Bürgernähe5
Öffnungszeiten6
Besucherverkehr7
Information, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit8
Auskünfte, Akteneinsicht9
Dritter Teil
Ablauforganisation
Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze
Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik10
Kommunikation mit Behörden und mit Dritten11
Abschnitt II
Geschäftsgang
Behandlung der Eingänge12
Weitergabe in den Geschäftsgang13
Weiterleitung bei Unzuständigkeit14
Allgemeine Grundsätze für die Sachbearbeitung15
Abstimmung, Federführung, Beteiligung16
Bearbeitung besonderer Fälle17
Förmliche Bearbeitung der Vorgänge18
Niederschrift19
Vordrucke und Arbeitshilfen für standardisierte Arbeitsvorgänge20
Formale Gestaltungsregeln21
Sprachliche Gestaltungsregeln22
Unterschriftsbefugnis, Verantwortung23
Form der Unterschrift24
Dienstsiegel25
Versand26
Schriftgutverwaltung27
Vierter Teil
Dienstgebäude, Diensteinrichtungen
Abschnitt I
Dienstgebäude und Diensträume
Anbringen von Kreuzen in Dienstgebäuden28
Benutzung und Unterhaltung von Dienstgebäuden29
Anbieten von Waren und Dienstleistungen30
Politische Betätigung31
Sammlungen32
Abschnitt II
Diensteinrichtungen
Gestaltung von Arbeitsplätzen33
Dienstkraftfahrzeuge34
Dienstausweise35
Fünfter Teil
Schlussvorschriften
Juristische Personen des öffentlichen Rechts36
In-Kraft-Treten37
Anlagen
BriefblattAnlage 1
Erläuterungen zum BriefblattAnlage 2
(weggefallen)Anlage 3