§ 16 LPlG - Unterrichtung des Landtags
Bibliographie
- Titel
- Landesplanungsgesetz (LPlG)
- Amtliche Abkürzung
- LPlG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 230-1
Die Landesregierung erstattet in einem Abstand von fünf Jahren, gerechnet ab dem Jahr 1998, dem Landtag einen Bericht über
- 1.auf die räumliche Entwicklung des Landes einwirkenden Tatsachen und Entwicklungstendenzen,
- 2.zur räumlichen Entwicklung durchgeführten Maßnahmen.