Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
(Geldwäschegesetz - GwG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)
- Amtliche Abkürzung
- GwG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7613-3
Vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 269 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Begriffsbestimmungen und Verpflichtete | |
Begriffsbestimmungen | 1 |
Verpflichtete, Verordnungsermächtigung | 2 |
Wirtschaftlich Berechtigter | 3 |
Abschnitt 2 | |
Risikomanagement | |
Risikomanagement | 4 |
Risikoanalyse | 5 |
Interne Sicherungsmaßnahmen | 6 |
Geldwäschebeauftragter | 7 |
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht | 8 |
Gruppenweite Pflichten | 9 |
Abschnitt 3 | |
Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden | |
Allgemeine Sorgfaltspflichten | 10 |
Identifizierung | 11 |
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete | 11a |
Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung | 12 |
Verfahren zur Identitätsüberprüfung, Verordnungsermächtigung | 13 |
Vereinfachte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung | 14 |
Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung | 15 |
Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet | 16 |
Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung | 17 |
Abschnitt 4 | |
Transparenzregister | |
Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle | 18 |
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten | 19 |
Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen | 20 |
Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen | 21 |
Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung | 22 |
Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung | 23 |
Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle | 23a |
Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung | 24 |
Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung | 25 |
Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung | 26 |
Abruf durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Strafverfolgungsbehörden | 26a |
Abschnitt 5 | |
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen | |
Zentrale Meldestelle | 27 |
Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit | 28 |
Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen | 29 |
Entgegennahme und Analyse von Meldungen | 30 |
Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht | 31 |
Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen | 32 |
Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union | 33 |
Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit | 34 |
Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit | 35 |
Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund | 36 |
Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien | 37 |
Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind | 38 |
Errichtungsanordnung | 39 |
Sofortmaßnahmen | 40 |
Rückmeldung an den meldenden Verpflichteten | 41 |
Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen | 42 |
Abschnitt 6 | |
Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten | |
Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung | 43 |
Meldepflicht von Aufsichtsbehörden | 44 |
Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung | 45 |
Durchführung von Transaktionen | 46 |
Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung | 47 |
Freistellung von der Verantwortlichkeit | 48 |
Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten | 49 |
Abschnitt 7 | |
Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz | |
Zuständige Aufsichtsbehörde | 50 |
Aufsicht | 51 |
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden | 51a |
Mitwirkungspflichten | 52 |
Hinweise auf Verstöße | 53 |
Verschwiegenheitspflicht | 54 |
Zusammenarbeit mit anderen Behörden | 55 |
Bußgeldvorschriften | 56 |
Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen | 57 |
(weggefallen) | 58 |
Übergangsregelung | 59 |
Anlagen | |
Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko | Anlage 1 |
Faktoren für ein potenziell höheres Risiko | Anlage 2 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen1 vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73).