Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Bund
...
GwG - Geldwäschegesetz
§§ 27 - 42, Abschnitt 5 - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
§§ 27 - 42, Abschnitt 5 - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
§ 27 GwG, Zentrale Meldestelle
§ 28 GwG, Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
§ 28a GwG, Unterrichtung des Deutschen Bundestages
§ 29 GwG, Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
§ 30 GwG, Analyse von Meldungen und Informationen
§ 31 GwG, Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung
§ 32 GwG, Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen
§ 32a GwG, Datenübermittlung an Europol
§ 33 GwG, Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 34 GwG, Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
§ 35 GwG, Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
§ 36 GwG, Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund
§ 37 GwG, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien
§ 38 GwG, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind
§ 38a GwG, Protokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung
§ 39 GwG, Errichtungsanordnung
§ 40 GwG, Sofortmaßnahmen
§ 41 GwG, Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden
§ 42 GwG, Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen