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  • ab 01.06.1992 (aktuelle Fassung)

§ 337 LVwG - Außer-Kraft-Treten landesrechtlicher Bestimmungen

Bibliographie

Titel
Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG)
Amtliche Abkürzung
LVwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
20-1

(1) (Aufhebungsvorschrift)

(2) Alle übrigen Rechtsvorschriften, die im Zeitpunkt der Verkündung dieses Gesetzes ihm inhaltsgleich sind oder entgegenstehen, treten spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 1971 außer Kraft, soweit sie nicht durch § 336 unberührt gelassen sind. Bis zu ihrem Außer-Kraft-Treten gehen sie den Bestimmungen dieses Gesetzes vor.